Kündigung erhalten - Was Sie jetzt tun sollten
- 19. Juni 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Apr.
Der Moment, in dem man eine Kündigung in den Händen hält, ist für viele ein Schock. Ob gerechtfertigt oder nicht - jetzt ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, worauf Sie unbedingt achten müssen.

1. Fristen beachten - 3 Wochen sind entscheidend!
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel von Anfang an als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
2. Schriftform
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist nicht wirksam (§ 623 BGB). Auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtlich unbeachtlich.
3. Gründe hinterfragen
In Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und bei einer Beschäftigungsdauer von über sechs Monate greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund vorliegt.
4. Arbeitslos melden
Unabhängig davon, ob Sie klagen oder nicht: Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
5. Bekomme ich eine Abfindung?
Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen eine Abfindung zusteht. Aber: In vielen Fällen kann eine Klage oder Verhandlung über die Wirksamkeit der Kündigung zu einer Abfindung führen, vor allem wenn der Arbeitgeber einen Rechtsstreit vermeiden will.
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Nach einer Kündigung zählt vor allem eines: Zeit.
Die entscheidenden Weichen werden nicht vor Gericht gestellt, sondern in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung. Wer jetzt aktiv wird, sichert sich seine Verhandlungsposition. Wer abwartet, verliert sie oft – ohne es zu merken.
Wenn Sie wissen möchten, wo Sie konkret stehen und was realistisch möglich ist, biete ich Ihnen eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 10–15 Minuten) an. In diesem Gespräch klären wir:
wie Ihre Chancen einzuschätzen sind
welches Abfindungspotenzial typischerweise besteht
und welche nächsten Schritte jetzt wichtig sind.

