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Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht regelt die Absicherung von Menschen gegen grundlegende Lebensrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Alter. Es umfasst unter anderem die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Ziel ist es, soziale Gerechtigkeit und finanzielle Sicherheit durch Pflichtversicherungen und staatliche Leistungen zu gewährleisten.

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