Ein Krankenhaus schreibt eine Chefarztposition intern aus, lässt aber offen, ob die Stelle in Voll- oder Teilzeit zu besetzen ist. Das Bundesarbeitsgericht hält die Ausschreibung deshalb für fehlerhaft (Beschluss vom 23.09.2025, Az. 1 ABR 19/24). Erstmals benennt das Gericht damit Mindestinhalte für innerbetriebliche Stellenausschreibungen. 1. Der Fall: Chefarztstelle ohne Arbeitszeitangabe Schon lange vor dieser Ausschreibung hatte der Betriebsrat von seinem Recht aus § 93 B