Freistellung nach der Kündigung: Warum die Standardklausel nicht mehr trägt
- 30. Juli
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In fast jedem Formulararbeitsvertrag steht ein Satz, der dem Arbeitgeber erlaubt, den Mitarbeiter nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist nach Hause zu schicken. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Satz jetzt gekippt (Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25).

1. Der Fall: 510 Euro im Monat
Ein Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst hatte einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte. Der Vertrag erlaubte den Widerruf dieser Nutzung für den Fall einer Freistellung. Er selbst kündigte zum 30. November 2024, woraufhin die Arbeitgeberin ihn bis zum Fristende freistellte und das Auto zurückverlangte. Er gab es heraus.
Anschließend klagte er auf Nutzungsausfallentschädigung für vier Monate, 510 Euro brutto pro Monat. Sein Argument: Die Freistellung habe keine Grundlage gehabt, weil die Klausel im Vertrag unwirksam sei. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sprach ihm das Geld zu.
2. Die Klausel: Unangemessene Benachteiligung
Der Fünfte Senat des BAG gibt dem Kläger in diesem Punkt recht. Eine formularmäßige Klausel, die den Arbeitgeber pauschal zur Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis berechtigt, hält der Inhaltskontrolle nicht stand und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Es kommt vielmehr auf eine Abwägung der Interessen zwischen Arbeitgeber (an der Freistellung) und des Arbeitnehmers (an der tatsächlichen Beschäftigung) an. Das Interesse des Arbeitnehmers daran, bis zum letzten Tag tatsächlich zu arbeiten, ist grundrechtlich unterlegt und wiegt daher in der Regel schwerer als das allgemeine Interesse des Arbeitgebers, ihn früher aus dem Betrieb zu nehmen. Entscheidend ist die Pauschalität: Wer den Fall im Vertrag abschließend regelt, nimmt dem Beschäftigten die Möglichkeit, ein besonderes Beschäftigungsinteresse im Einzelfall überhaupt vorzubringen.
3. Es bleibt bei der Einzelfallabwägung
Trotzdem hat die Revision der Arbeitgeberin Erfolg gehabt. Denn mit der Unwirksamkeit der Klausel ist noch nicht gesagt, dass die Freistellung selbst rechtswidrig war. Das Berufungsgericht hätte prüfen müssen, ob im konkreten Fall überwiegende schutzwürdige Interessen der Arbeitgeberin der Weiterbeschäftigung entgegenstanden. Dazu fehlten Feststellungen, weshalb der Senat die Sache nach Niedersachsen zurückverwiesen hat.
Damit verschiebt sich die Diskussion von der Vertragsgestaltung in den Sachvortrag. Wer freistellen will, dürfte künftig darlegen müssen, warum gerade dieser Mitarbeiter in dieser Situation nicht mehr im Betrieb sein soll. Bei Vertriebsmitarbeitern mit Kundenkontakt, Zugriff auf Preislisten oder einem Wechsel zur Konkurrenz liegen solche Gründe oft nahe. Wo sie fehlen, kann eine Freistellung teuer werden, und zwar über Sachbezüge wie den Dienstwagen, deren Widerruf regelmäßig an der Freistellung hängt.
Sie sollen nach der Kündigung freigestellt werden?
Wenn Sie freigestellt wurden und Ihr Dienstwagen oder eine andere Sachleistung eingezogen wurde, oder wenn Sie als Arbeitgeber Ihre Vertragsmuster überprüfen lassen wollen, biete ich Ihnen eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung an. In diesem Gespräch klären wir, was in Ihrem Fall trägt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.



