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Job-to-Job-Erprobung: Neuen Arbeitgeber testen, ohne zu kündigen

  • 16. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Wer den Arbeitgeber wechseln will, muss sich heute festlegen, bevor er die neue Stelle wirklich kennt: erst die Kündigung oder die Zusage, dann zeigt sich, ob der Wechsel trägt. Das Bundeskabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf gebilligt, der dieses Risiko entschärfen soll. Beschäftigte sollen einen neuen Arbeitgeber künftig mehrere Wochen erproben dürfen, während das bisherige Arbeitsverhältnis weiterläuft.


1. Das Instrument: Vier Wochen Probelauf

Der Entwurf zur „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (SGB III-Änderungsgesetz) führt die sogenannte Job-to-Job-Erprobung ein, offiziell „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ genannt.


Der Kern: Beschäftigte arbeiten bis zu vier Wochen, ausnahmsweise sechs, probeweise bei einem möglichen neuen Arbeitgeber. Der alte Vertrag bleibt in dieser Zeit bestehen. Niemand muss also kündigen, um herauszufinden, ob die neue Stelle passt.


2. Der Anwendungsfall: Wechsel aus der Krisenbranche

Gedacht ist das Instrument vor allem für Branchen, die Stellen abbauen. Das Arbeitsministerium beschreibt als Beispiel eine Mechatronikerin im Braunkohletagebau, deren Arbeitsplatz absehbar wegfällt: Sie verabredet mit ihrem Arbeitgeber vier Probewochen bei einem Solar- und Windkraftunternehmen, begleitet von der Arbeitsagentur. Beide Seiten lernen sich kennen, und etwaiger Weiterbildungsbedarf wird sichtbar, bevor ein Vertrag unterschrieben ist.


Auffällig an diesem Beispiel: Der Weg führt über eine Absprache mit dem bisherigen Arbeitgeber. Gegen dessen Willen dürfte die Erprobung kaum stattfinden.


3. Die offenen Punkte: Geld, Urlaub, Status

Der Kabinettsbeschluss lässt die praktisch wichtigsten Fragen noch offen: Wer zahlt die Vergütung während der Probewochen? Was gilt bei Krankheit und Urlaub? Und in welchem rechtlichen Status arbeitet, wer vorübergehend für zwei Arbeitgeber tätig ist?


Diese Details wird erst der weitere Gesetzgebungsprozess klären.


4. Der Zeitplan: Gesetz bis Ende November

Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren bis Ende November abschließen. Das Paket macht daneben die Arbeitsverwaltung digitaler: Anträge sollen vorrangig digital gestellt werden und die Agenturen sollen per Video erreichbar werden.




Sie überlegen zu wechseln und wollen Ihren Vertrag nicht vorschnell aufgeben?



Wenn Sie einen Wechsel erwägen oder als Arbeitgeber Beschäftigten eine Erprobung ermöglichen wollen, biete ich Ihnen eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung an. In diesem Gespräch klären wir, wie Ihre Situation einzuordnen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.




 
 
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