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Diagnose im Gruppenchat: Wann Lästern über die Krankmeldung Schadensersatz kosten kann

  • 20. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Eine Stationsärztin ärgert sich über die kurzfristige Krankmeldung eines Kollegen und macht ihrem Ärger in der WhatsApp-Gruppe des Ärzteteams Luft – unter Nennung der Diagnosen des erkrankten Kollegen. Das Arbeitsgericht Siegburg verurteilt sie zu Unterlassung und Schadensersatz (Urteil vom 22.05.2026, Az. 1 Ca 1741/25, nicht rechtskräftig). Der Fall zeigt, wie aus einer spöttischen Chatnachricht ein Datenschutzverstoß mit persönlicher Haftung werden kann. Die entscheidende Frage lautet: Was darf über die Erkrankung von Kollegen kommuniziert werden und was nicht?


1. Der Fall: Eine Krankmeldung vor dem Wochenenddienst


In einer Klinik nutzten mehrere Ärzte eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe, um Urlaub, Krankmeldungen und Dienstübernahmen abzustimmen. Ein Arzt in Weiterbildung war für einen Wochenenddienst eingeteilt, ließ sich jedoch kurz zuvor im eigenen Haus untersuchen und meldete sich anschließend krank.


Die Stationsärztin musste den Dienst übernehmen. In der Gruppe äußerte sie sich daraufhin im Einzelnen zu den Diagnosen aus der Untersuchung und mutmaßte, der Kollege sei gar nicht krank; ihm sitze wohl nur „ein Pups quer“. Der Kollege sah darin eine Bloßstellung und zog vor das Arbeitsgericht.


2. Die Entscheidung: Unterlassung und Schmerzensgeld


Das Arbeitsgericht gab der Klage im Wesentlichen statt. Die Ärztin hatte Gesundheitsdaten des Kollegen widerrechtlich preisgegeben und damit sein Persönlichkeitsrecht und sein Recht auf Schutz seiner Daten verletzt.


Daraus folgen zwei Ansprüche: Unterlassung für die Zukunft und immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Für den Schadensersatz genügte dem Gericht, dass die Nachricht die Erkrankung ins Lächerliche zog. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


3. Ein bemerkenswertes Detail: die Wiederholungsgefahr


Der Kläger hat die Klinik mittlerweile verlassen und arbeitet andernorts. Trotzdem bejahte das Gericht die für den Unterlassungsanspruch nötige Wiederholungsgefahr: Die Ärztin hatte ihr Verhalten vor Gericht bagatellisiert und sich uneinsichtig gezeigt. Ähnliche Nachrichten seien deshalb auch künftig nicht auszuschließen.


Wie sich jemand im Prozess verhält, kann also dessen Ausgang unmittelbar beeinflussen.



Sie sind unsicher, was im Team-Chat über Krankmeldungen gesagt werden darf?


Zwischen zulässiger Dienstplanung und Datenschutzverstoß liegt im Messenger oft nur ein Satz.


Wenn Sie als Arbeitgeber Regeln für dienstliche Chatgruppen aufsetzen wollen oder als Betroffener wissen möchten, welche Ansprüche Ihnen zustehen, biete ich Ihnen eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung an. In diesem Gespräch klären wir, wie Ihre Situation einzuordnen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.




 
 
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